HT 2010: Staatsausbau als Grenzüberschreitung: Das Vordringen der Staatsgewalt auf die lokale Ebene. Ein europäisch-globaler Vergleich mit Blick auf das 19. und 20. Jahrhundert

HT 2010: Staatsausbau als Grenzüberschreitung: Das Vordringen der Staatsgewalt auf die lokale Ebene. Ein europäisch-globaler Vergleich mit Blick auf das 19. und 20. Jahrhundert

Organisatoren
Jörg Ganzenmüller, Friedrich-Schiller-Universität Jena / Tatjana Tönsmeyer, Humboldt-Universität zu Berlin / Ludwig-Maximilians-Universität München; Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.09.2010 - 01.10.2010
Url der Konferenzwebsite
Von
Jörg Neuheiser, Fachbereich Geschichtswissenschaft, Eberhard Karls Universität Tübingen

Wie schreibt man die Geschichte des Staates im 21. Jahrhundert? Mit der Frage nach dem „staatlichen Vordringen“ in ländliche Regionen knüpfte die von Tatjana Tönsmeyer und Jörg Ganzenmüller organisierte Sektion zunächst ganz bewusst an traditionelle Perspektiven auf die Entstehung von Staatlichkeit an. Schon in seiner Einleitung am Beginn der Sektion skizzierte JOACHIM VON PUTTKAMER (Jena) die klassische Darstellung vom Prozess des Staatsausbaus: Auch heute noch werde er häufig als Entwicklung gesehen, die ihren Ausgang vom Monarchen bzw. Landesfürsten und seinem bürokratischen Apparat nahm, und von dort immer weitere gesellschaftliche Felder und soziale Räume durchdrang: vom konfessionellen Territorialstaat über den aufgeklärten Staat bis hin zum totalen Staat des 20. Jahrhunderts. Mit Blick auf die im Titel aufgeführte Metapher vom „Staatsausbau als Grenzüberschreitung“ machte er allerdings deutlich, dass es den Teilnehmern nicht darum ging, aus einer Perspektive der Provinz einmal mehr die alte große Erzählung vom Werden des modernen Staats zu skizzieren.

Entsprechend nannte v. Puttkamer neben dem Interesse an einer zeitgemäßen Form des historischen Vergleichs vor allem zwei Motive für die Sektion: Erstens gehe es darum, jüngeren kulturgeschichtlichen Ansätzen zu folgen, die gegen eine traditionelle Schilderung des Staatsausbaus die kommunikative Dimension von Herrschaft betonten und dabei deutlich machten, dass die Geschichte der Staatlichkeit sich nicht mehr ausschließlich als Geschichte von Institutionen oder dem Auf- und Ausbau des Gewaltmonopols eines bürokratischen territorialen Zentralstaats schreiben ließe. Gerade mit Blick auf ländliche Regionen gelte es, Herrschaft als wechselseitigen Aushandlungsprozess zwischen Herrschern und Beherrschten zu verstehen. Die dabei hervortretenden Überlappungen und Mischformen zwischen bürokratisch-rechtlicher Verwaltung und älteren Herrschaftsformen verwiesen bereits auf den zweiten Impuls für die Sektion: Man wolle der neueren Adelsforschung folgen und den Ausbau von Staatlichkeit mit der Frage nach Formen der Elitentransformation verbinden. Notwendig sei es, die alte Vorstellung vom Abwehrkampf des grundbesitzenden Adels gegen den vermeintlich „bürgerlichen“ Staat hinter sich zu lassen und die Hinweise auf ein spezifisches Modernitätspotential adeligen Grundbesitzes in ländlichen Regionen in das Bild der Entwicklung moderner Staatlichkeit zu integrieren.

Obwohl das Bild der „Grenzüberschreitung“ in den weiteren Beiträgen und Diskussionen der Sektion kaum eine Rolle spielte, bemühten sich die folgenden Vorträge durchweg um einen Blick jenseits der Grenzen alter Perspektiven auf die Geschichte des Staats. Die von v. Puttkamer aufgeworfene Frage nach der Rolle des Adels im Prozess des Staatsausbaus stellten vor allem die beiden Organisatoren in den Mittelpunkt ihrer Fallstudien; sie wurde aber auch im Beitrag von Jesús Millán berührt. Ganz andere Grenzüberschreitungen unternahm schließlich der theoretische Beitrag von Patrick Wagner, der mit Hinweis auf die Erfahrungen mit (versuchten) Staatsimplementierungen nach europäischem Vorbild in der Dritten Welt einen neuen Blick „zurück“ auf die Geschichte des Staats in Europa forderte.

Die Analyse lokaler Aushandlungsprozesse im ländlichen (Nord)-England und Böhmen prägte den Beitrag von TATJANA TÖNSMEYER (Berlin/München). Anhand der Rolle von Gerichten und Lokalverwaltungen in lokalen Rechtskonflikten untersuchte sie klassische Prozesse des Staatsausbaus wie die Verrechtlichung der Verwaltung von Land und Leuten und die Ablösung aristokratischer Herrschaft durch professionell-bürokratische Eliten. Sowohl in England als auch in Böhmen musste der Staat beim Vordringen in ländliche Regionen vor allem die Machtstellung von hochadeligen Eliten ablösen. Während der böhmische Adel seine Führungsrolle allerdings neben Landbesitz und Vermögen bis 1848 auch auf ständische Vorrechte begründete, beruhte die elitäre Position der englischen Peers letztlich schon seit dem Mittelalter ausschließlich auf der sozioökonomischen Führungsrolle lokaler Großgrundbesitzer. Trotz solcher Unterschiede gelang es beiden Gruppen im späten 19. Jahrhundert, gegenüber dem Ausbau staatlicher Institutionen auf dem Lande ihre privilegierte Stellung zu wahren.

In ihrer detaillierten Schilderung lokaler Handlungsspielräume und aristokratischer Strategien führte Tönsmeyer ein ungewöhnliches Bild zu Tage: Aus ihrer Sicht erschien das vermeintlich traditionell-aristokratisch geprägten Böhmen häufig wesentlich moderner als das üblicherweise als Modell des modernen liberalen Staats geltende England. Lokale Eliten konnten in England länger und in größerem Maße Einfluss und Autorität wahren; zudem gelang es ihnen in zähen Aushandlungsprozessen, für Einschnitte in ihre traditionelle Vorrangsstellung etwa in Gerichten und Grafschaftsräten Kompensationen zu erlangen. Lange Zeit blieb der moderne Staat in ländlichen Regionen Englands deshalb deutlich weniger präsent als in Böhmen, wo die Revolution von 1848 früh zu einem Vordringen des Staats in die Fläche führte. Tönsmeyer betonte so die Bedeutung von lokalen Aushandlungsprozessen und schilderte die Entwicklung des Staatsausbaus nicht als linearen Prozess, sondern als ein Wechselspiel von Kompromissen und Kompensationen zwischen staatlichen Behörden und alten Eliten, das etablierte Strukturen lange Zeit in Takt ließ.

Fragte Tönsmeyer gezielt nach lokalen Schauplätzen und gewissermaßen „von unten“, kennzeichnete den Beitrag von JÖRG GANZENMÜLLER (Jena) ein Blick „von oben“. Ihm ging es um die Fragen, unter welchen Bedingungen die Implementierung staatlicher Normen in neu gewonnenen Territorien im frühen 19. Jahrhundert gelingen oder scheitern konnten und welche staatlichen Strategien und Konfliktkonstellationen zum einen oder anderen Ergebnis führten. Verglichen wurde der weitgehend misslungene Versuch, die nach der dritten polnischen Teilung an Russland gefallenen Gebiete rechtlich und administrativ in das Zarenreich zu integrieren, und die üblicherweise als gelungen geltenden Maßnahmen zur Vereinheitlichung des nach 1806 neu entstandenen bzw. nach Westen und Norden verschobenen bayerischen Königreiches. Warum kam es im russischen Fall zu einer Spannung zwischen russischer Staatsgewalt und polnischem Adel, der sich in der späteren nationalistischen Überformung zum nationalen polnischen Abwehrkampf stilisieren ließ? Warum entstand in Bayern ein relativ einheitliches und in sich geschlossenes Territorium?

Ganzenmüller argumentierte, dass paradoxerweise gerade die Zusammenarbeit mit alten Eliten in den polnischen Gebieten zum Scheitern der russischen Reformen führte. Als Beispiel dienten die in beiden Staaten durchgeführten Adelsrevisionen und der jeweilige Ausbau lokaler Verwaltungsinstanzen. Angesichts der Größe und der relativen Armut des polnischen Adels strebte Moskau im frühen 19. Jahrhundert die Schaffung einer einheitlichen grundbesitzenden aristokratischen Elite an. Die Erstellung einer neuen Adelsmatrikel fand aber weitgehend unter Selbstverwaltung des polnischen Adels statt. In der Folge konnte sich fast der gesamte polnischen Adel in die neue Matrikel einzuschreiben und zwang den Staat so zu immer neuen Revisionen, die zu dauerhafter Verunsicherung der einzelnen Adeligen über ihre Stellung führten. In Bayern gelang es dagegen, die Harmonisierung des Adels konsequent unter zentraler Führung und mit strenger staatlicher Kontrolle durchzuführen. Anders als in Russland erfasste die Adelsrevision hier nicht nur die neu hinzugewonnenen Gebiete, sondern den ganzen Adel des Königreichs und erlangte dadurch wesentlich höhere Akzeptanz bei den Beteiligten.

Der Erfolg der Reformen in Bayern, das zeigte auch der Blick auf den Ausbau lokaler Verwaltungsstrukturen, lag letztlich darin, dass Bayern nach seiner territorialen Veränderung die gesamten Strukturen des Staates einer zentral geführten Erneuerung unterzog, während im Zarenreich nur die neuen polnischen Territorien reformiert wurden, bevor sie endgültig in einen unveränderten Gesamtstaat integriert werden sollten. Obwohl in beiden Fällen alte Eliten auch den Kern der neuen Führungsschichten bildeten und bestehende Führungsansprüche nicht grundlegend angegriffen wurden, führte der bayerische Weg zum Erfolg, weil dem Abbau alter Vorrechte klare neue Partizipationsmöglichkeiten gegenüberstanden. Dagegen produzierten die verschleppten Reformen in Polen vor allem Unsicherheit und Zurückhaltung der polnischen Adeligen gegenüber dem russischen Staat.

Anders als die bereits geschilderten Beiträge verzichtete das Referat von JESÚS MILLÁN (Valencia) auf eine vergleichende Perspektive. In seiner Darstellung der spanischen Staatsentwicklung im 19. Jahrhunderts bemühte er sich, das traditionelle Bild eines „gescheiterten Staatsausbaus“ zu differenzieren und verwies mit der Enteignung der Kirche, der Abschaffung der Erbämter und der Aufhebung der Fideikommisse auf typische Elemente der Überwindung vormoderner Herrschaft, die auch in Spanien im Laufe des 19. Jahrhunderts durchgesetzt wurden. Die Entstehung eines modernen Staats setzte für Millán mit dem Verlust des spanischen Kolonialreiches ein, der schon aus finanziellen Gründen zum Aufbau einer schlankeren Verwaltung und einem zentralisierten Staatsapparat zwang. Neben den langwierigen Bürgerkriegen, die üblicherweise für das „Scheitern“ des spanischen Staates verantwortlich gemacht würden, stellten sich vor allem zwei Probleme: Zum einen verlangte die komplexe Machtstruktur auf der iberischen Halbinsel immer nach regionalen Sonderrechten und lokalen Ausnahmen, die den Aufbau eines rechtlich und bürokratisch einheitlichen Territoriums unmöglich machten. Zum anderen hatte die rhetorisch-diskursive Figur des „nationalen Interesses“, die in anderen Staatsbildungsprozessen meist als Instrument des Staatsausbaus und der Zentralisierung angeführt wurde, in Spanien den gegenteiligen Effekt. Zwar galt auch hier in der politischen Öffentlichkeit der „nationale Wille“ zunehmend als höchste Machtinstanz, er wurde aber in der öffentlichen Wahrnehmung gerade vom „liberalen Volk“ verkörpert und konnte politisch regelmäßig gegen staatliche Instanzen instrumentalisiert werden. Die „Nation“ stellte das Handeln des Staats in Frage und der „nationale Wille“ wurde zur Triebkraft des Widerstands gegen die Zentralmacht, untergrub die jeweils gültigen Verfassungen und schwächte die Autorität der Behörden.

Obwohl Millán in seinem Fazit noch einmal auch Erfolge des Staatsausbaus in Spanien betonte, verwies sein Aufriss der dortigen Probleme beim Staatsausbau bereits auf Aspekte, die PETER WAGNER (Halle an der Saale) in seinem Beitrag aus postkolonialer Perspektive deutlich machte. So können unterschiedliche bzw. gegensätzliche Sprach- und Handlungsmuster bei der Begegnung zwischen regional-lokalen Eliten und den Sachwaltern des Staatsausbaus zu fatalen Folgen – vom Scheitern des Aufbaus staatlicher Strukturen bis hin zu ausufernder Gewalt – führen. Wagner entwickelte diesen Punkt als Teil einer Reihe von Beobachtungen zu Erfahrungen mit (gescheiterten) Versuchen, europäische Staatlichkeit als vermeintlich heilsbringendes Vorbild in die Dritte Welt zu exportieren.

Sein Vortrag war eine doppelte „Grenzüberschreitung“, weil er einerseits den Blick über kontinentale Grenzen lenkte und andererseits eine Umkehrung der eurozentrischen Perspektive einklagte: Aus der Analyse nachkolonialer Gesellschaften ließen sich Fragen ableiten, die zu einem neuen Blick auf „klassische“ Staatsbildungsprozesse in Europa führten. Seine anregenden Ausführungen verdeutlichten etwa die ständige Reversibilität von „Nationsbildungsversuchen“ und mahnten gegen teleologische Annahmen von vermeintlich zwangsläufigen Entwicklungen beim Ausbau des Staates. Dazu gehöre auch die gängige Bewertung der Abwesenheit des Staates in ländlichen Provinzen als Vollzugsdefizit staatlicher Autorität – Beispiele aus Afrika lehrten etwa, auch danach zu fragen, warum selbstversorgende Bauern sich überhaupt nach dem „modernen Staat“ sehnen sollten und welche Rolle „fehlende Nachfrage“ bei der Erklärung der marginalen Präsenz des Staates in der Provinz spielen könne. Nicht nur, wenn regionale Eliten mit ihren spezifischen Interaktionsmustern ins Spiel kämen, erwiesen sich staatliche Durchdringungsversuche als hochkomplexe Übersetzungsaufgaben mit ungewissem Ausgang. Insgesamt machte Wagners Vortrag deutlich, wie fruchtbar der Blick aus der Dritten Welt auf den europäischen Staat sein kann.

Die Diskussion am Ende der Sektion –eingeleitet durch einen fulminanten Kommentar von JÖRN LEONHARD (Freiburg im Breisgau) – kreiste schließlich um die Möglichkeiten, über die verschiedenen Formen des Vergleichs neue Perspektiven auf die Geschichte des Staats zu gewinnen. Leonhard unterstrich, dass die Beiträge der Teilnehmer das große Potential einer zeitgemäßen Geschichte des Staates aufgezeigt und die unveränderte Relevanz der klassischen Frage nach seiner Entwicklung deutlich gemacht hätten. Zugleich kritisierte er, dass die einzelnen Referate über Einzelbefunde nicht zu einem neuen Modell vorangeschritten seien. Dass das im Rahmen der Sektion kaum zu leisten war, verstand sich von selbst; deutlich wurde aber auch, dass die vorgetragenen Ergebnisse nicht recht zusammenpassen wollten und bisweilen nach wie vor im Rahmen klassischer Perspektiven verharrten. Leonhard machte dies etwa am Begriff der „Agency“ klar: Es reiche nicht, auf Aushandlungsprozesse und Handlungsspielräume lokaler Eliten zu verweisen, wichtig sei vielmehr, noch genauer zu zeigen, welche Akteursgruppen hinter den vermeintlich abstrakten Staatsbildungsprozessen stünden.

Damit benannte er einen wichtigen Punkt, denn trotz aller Betonung des Lösens von teleologischen Perspektiven und klassischen Erzählungen vom langsam-zwangsläufigen Werden des modernen Staats blieb „der Staat“ als abstrakt-anonymer Akteur in den Beiträgen stets präsent. Allzu oft erschien ein Staat als handelndes Subjekt, der scheinbar losgelöst von ihn tragenden Interessensgruppen, aber auch von in seinem Namen handelnden Kollektivakteuren wie Bürokraten, Richtern, Abgeordneten, Ministern, etc. in Konflikte mit alten Eliten oder nicht- bzw. vorstaatlichen Gruppen geriet und sein Werden betrieb. In solchen Momenten wurde deutlich, dass eine zeitgemäße Untersuchung des modernen Staats im 19. Jahrhundert vielleicht eine weitere Grenzüberschreitung notwendig macht – die zur frühen Neuzeitforschung, wo seit einigen Jahren am Beispiel des Alten Reiches darüber diskutiert wird, was der Staat jenseits seiner Repräsentation und der Vorstellung von seiner Existenz in den Köpfen der in seinem Namen agierenden Menschen eigentlich gewesen sein soll.1 Patrick Wagners Beitrag wies in eine solche Richtung und lies aufscheinen, wohin eine neue Geschichte des modernen Staats in Zukunft führen könnte.

Sektionsübersicht:

Joachim von Puttkamer (Jena): Einführung

Tatjana Tönsmeyer (Berlin/München): Aushandlungsorte lokaer Herrschaft in England und Böhmen: Lokalverwaltungen und Gerichte zwischen Staat, Adel und lokaler Bevölkerung

Jesús Millán (Valencia): Von der dynastisch-katholischen Weltmacht zum spanischen Nationalstaat: Leistungen und Schwierigkeiten des Staatsausbaus in Spanien

Patrick Wagner (Halle an der Saale): Probleme lokaler Staatlichkeit in der nachkolonialen Welt – eine Vergleichsoption?

Jörn Leonhard (Freiburg im Breisgau): Kommentar

Anmerkung:
1 Barbara Stollberg-Rilinger, Des Kaisers alte Kleider. Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches, München 2008.